Erste Lage, Grosse Lage, Erstes Gewächs, Grosses Gewächs – Wo liegen die Unterschiede?
Grosses Gewächs, erste Lage, Grand Cru, Premier Cru.... Das klingt doch alles schon ganz gut und auch nach Qualität. Aber was genau ist eigentlich ein Grosses Gewächs und was für Vorschriften gibt es? Wir schaffen einen Überblick über die Gegebenheiten der großen Weine:
Das deutsche Klassifizierungssystem des VDP. (Verband deutscher Prädikatsweingüter) ist eine Blaupause des burgundischen Klassifizierungssystems. Hier gibt es 4 Stufen, in die die Weine des Burgunds eingeteilt werden können:
In der untersten Stufe findet sich die sogenannte regionale Appellation. Diese Weine können aus der gesamten Region Burgund stammen und tragen dann die Bezeichnung „Bourgogne blanc/rouge“. Es handelt sich also um beispielsweise einen Weißwein, der innerhalb des Burgunds aus Chardonnay-Trauben erzeugt wurde (Weissweine aus dem Burgund bestehen fast immer aus Chardonnay, es sei denn, es ist eine andere Rebsorte, wie z.B. Aligoté auf dem Etikett vermerkt).
In der zweiten Stufe, den sogenannten „Village“-Appellationen, ist die Herkunft des Weins schon eingegrenzter. Es sind aktuell 44 Dörfer/Gemeinden für diesen Status zugelassen, wie z.B. Gevrey-Chambertin, Chassagne-Montrachet etc. Die Weine tragen dann diese Namen auch auf dem Etikett. Ein Chassagne-Montrachet ist also nicht der Name des Weins, sondern der Gemeinde/Dorfes, in dem der Wein erzeugt wurde.
In der dritten Stufe sind die Premier Cru-Weine vermerkt. Premier Cru-Status haben gewisse Lagen innerhalb eines Weinbergs, die besonders begünstigt sind, sei es durch eine spezielle Ausrichtung, Bodentypizität, alte Reben etc. Es ist also bekannt, dass aus diesen Lagen seit geraumer Zeit Weine besonderer Güte erzeugt werden. Der Lagenname wird dann neben der Nennung der Gemeinde noch zusätzlich auf dem Etikett vermerkt, wie z.B. Volnay Premier Cru Les Aussy.
In der Spitze kommen zu guter Letzt noch die Grand Cru-Lagen. In der Klassifizierung verhält es sich identisch zu den Premier Crus, aber diese Lagen sind noch begünstigter und erbringen beständig Spitzenweine, die zu den besten der Welt gehören.
In Deutschland wird das identische System mit den gleichen Regularien genutzt, nur gibt es einen ganz entscheidenden Unterschied: die Klassifizierung ist nicht im deutschen Weingesetz verankert, sondern wurde vom VDP. übernommen und gilt somit auch nur für die Mitglieder. Das bedeutet: Nur VDP.-Winzer dürfen Grosses Gewächs auf Ihren Etiketten vermerken. Keinesfalls möchten wir damit ausdrücken, dass nur Mitglieder des VDP. großartige Weine erzeugen; es gibt eine Vielzahl kleiner und extrem spannender Erzeuger, die aus verschiedenen Gründen keine Mitgliedschaft haben und dennoch hervorragende Weine hervorbringen.
Zum Schluss bleibt noch zu klären, wann der Begriff „Grosses Gewächs“ vermerkt werden darf und wann nur „Grosse Lage“. Ganz simpel: Ist der Wein aus einer vom VDP. klassifizierten Grossen Lage, darf diese auf dem Etikett vermerkt werden, wie z.B. Weingut Burg Ravensburg Riesling Husarenkappe. Das klassische „GG“ Zeichen tragen aber nur trockene Weine. Ein Beispiel: Ist der Wein aus einer großen Lage trocken ausgebaut, so darf er sich „Grosses Gewächs“ nennen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, diesen Wein mit Restsüße abzufüllen, an der Mosel häufig zu finden. In diesem Fall darf zwar die Lage und der Begriff „Grosse Lage“ auf dem Etikett vermerkt sein, aber nicht der Begriff „Grosses Gewächs“. Stattdessen finden sich dann die Prädikatsstufen des deutschen Weingesetzes auf den Etiketten wieder, wie z.B. Kabinett, Spätlese, Auslese etc.
Wir sehen, dass ein Wein, der den Titel Grosses Gewächs trägt, so einige Regularien zu erfüllen hat und damit auch berechtigter Weise zu den besten Weinen eines jeden Jahres zählt. Vergessen Sie aber nie die kleinen Erzeuger, die zwar nicht Teil der VDP. Gemeinschaft sind, aber ebenfalls ganz herausragende Weine kreieren. Es lohnt sich!
In diesem Sinne, auf Ihr Wohl!